Hinweis: Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Angeboten/Leistungsbeschreibungen. Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang.
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen DevSolux UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „DevSolux“ oder „Anbieter“) und dem Kunden.
„Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Leistungsgegenstand und Leistungsarten
DevSolux erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Web- und App-Entwicklung, API-Integration/Systemintegration, Prozess- und Automatisierung, DevOps/Cloud/Container, KI & Machine Learning sowie Beratung und damit verbundene technische Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer individuellen Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichtenheft, Statement of Work, Sprint-Backlog).
2a. Dienstleistung, Werkleistung, agile Vorgehensweisen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erbringt DevSolux Leistungen als Dienstleistung (kein bestimmter Erfolg geschuldet). Wird ausdrücklich ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet (z. B. ein definierter Funktionsumfang, ein Modul, eine Abnahme), liegt eine Werkleistung vor.
Bei agilen Vorgehensweisen (z. B. Sprint-basiert) werden Anforderungen iterativ konkretisiert. Umfang, Prioritäten und Zeitplan können sich im Projektverlauf ändern (Change Requests). DevSolux weist auf Auswirkungen (Zeit/Aufwand/Kosten) hin; eine Umsetzung erfolgt nur nach Freigabe durch den Kunden.
2b. SaaS / Betrieb von Anwendungen
Soweit DevSolux Software als laufende Dienstleistung bereitstellt (Software-as-a-Service / betriebene Anwendung), wird diese dem Kunden für die Vertragslaufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Ein Verkauf der Software oder ein Übergang von Eigentum ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Vertragsschluss
Angebote von DevSolux sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung, (b) Gegenzeichnung eines Angebots oder (c) Beginn der Leistungserbringung durch DevSolux.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungswege rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Systemzugänge, API-Keys, Testdaten, Freigaben sowie technische Rahmenbedingungen.
Verzögerungen, Qualitätsbeeinträchtigungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender/verspäteter Mitwirkung, unklarer Anforderungen oder nachträglicher Änderungswünsche gehen nicht zu Lasten von DevSolux. DevSolux ist berechtigt, hierdurch bedingte Mehraufwände gesondert abzurechnen.
5. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsverzug
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot (z. B. Festpreis, Zeit- und Material, Retainer). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Gerät der Kunde in Verzug, ist DevSolux berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Zudem kann DevSolux bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern eine Verzugspauschale geltend machen, soweit gesetzlich vorgesehen.
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Leistungsfristen, Verzug, höhere Gewalt
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden vorliegen.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Netzen/Cloud-Services, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg) sowie sonstige nicht von DevSolux zu vertretende Umstände können die Leistungserbringung verzögern. DevSolux informiert den Kunden hierüber und passt den Zeitplan angemessen an.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. DevSolux stellt dem Kunden das Werk zur Prüfung bereit und setzt eine angemessene Prüffrist.
Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine Abnahme und keine schriftliche Mängelrüge, kann DevSolux eine erneute angemessene Frist setzen.
Bei Unternehmern gilt die Abnahme auch als erfolgt, wenn das Werk produktiv genutzt wird, ohne dass wesentliche Mängel angezeigt werden.
8. Gewährleistung / Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Dienstleistungen schuldet DevSolux keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart ist.
Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Kunde Änderungen/Eingriffe am Leistungsgegenstand vornimmt, die nicht von DevSolux freigegeben wurden, oder wenn Mängel auf vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Drittsoftware oder unzureichende Systemumgebungen zurückzuführen sind.
9. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Vorarbeiten
DevSolux behält alle Rechte an Methoden, Konzepten, Know-how, Vorarbeiten, Libraries, Frameworks, Tools sowie an generischen Komponenten, die unabhängig vom Kundenprojekt entstanden sind oder projektübergreifend nutzbar sind.
An projektbezogenen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde – vorbehaltlich vollständiger Zahlung – ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf – soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt – der Zustimmung von DevSolux.
Werden Open-Source-Komponenten oder Drittsoftware eingesetzt, gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen. DevSolux wird den Einsatz auf Wunsch transparent machen, soweit dies zumutbar ist.
9a. SaaS-Nutzung, Accounts, zulässige Nutzung
Soweit DevSolux eine Anwendung als SaaS bereitstellt, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Anwendung gemäß Vertrag. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Anwendung nicht missbräuchlich zu nutzen (z. B. rechtswidrige Inhalte, Angriffe, unzulässiges Scraping, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen). DevSolux kann bei schwerwiegenden Verstößen den Zugang vorübergehend sperren, wenn dies erforderlich ist, um Schäden abzuwenden; der Kunde wird – soweit möglich – vorher informiert.
9b. Verfügbarkeit, Wartung, Support
DevSolux strebt eine hohe Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen an. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein SLA ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
DevSolux ist berechtigt, Wartungsfenster durchzuführen, insbesondere zur Sicherheit, Stabilität und Weiterentwicklung. Geplante Wartung wird – soweit möglich – rechtzeitig angekündigt.
9c. Datensicherung, Datenexport, Löschung
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Inhalte und Daten, die er in der Anwendung verarbeitet. DevSolux unterstützt technisch im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
Sofern nicht anders vereinbart, trifft der Kunde eigenverantwortlich Vorsorge für eine Sicherung seiner Daten (z. B. Export/Backup). DevSolux kann ergänzende technische Backups durchführen, ohne dass hieraus eine Garantie für vollständige Wiederherstellbarkeit folgt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist die Herausgabe/den Export seiner Daten in einem gängigen Format verlangen, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Danach ist DevSolux berechtigt, die Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10. Datenverarbeitung, Zugriff auf Inhalte, Auftragsverarbeitung
DevSolux stellt die Software und technischen Leistungen als Plattform/Service bereit. Eine inhaltliche Prüfung, Auswertung oder Nutzung kundenseitiger Inhalte erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich beauftragt (z. B. Datenmigration) oder gesetzlich erforderlich.
Ein Zugriff auf Anwendungsdaten erfolgt nur, soweit dies aus technischen Gründen (z. B. Wartung, Fehleranalyse, Support) erforderlich ist und im notwendigen Umfang.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie – sofern erforderlich – einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
Nicht vertraulich sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind, (b) ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, (c) von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
12. Haftung
DevSolux haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DevSolux nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.
Soweit eine Haftung für Datenverlust in Betracht kommt, ist diese auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, sofern DevSolux nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
13. Laufzeit, Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Vertrag. Projektleistungen enden in der Regel mit Abschluss/Abnahme. Dauerschuldverhältnisse (z. B. SaaS, Wartung, Retainer) können – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder schwerwiegend gegen Nutzungs- oder Mitwirkungspflichten verstößt.
14. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht.
15. Verbraucherstreitbeilegung
DevSolux ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.